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Unterlassungsklage bei übler Nachrede oder Verleumdung

Dritte Personen verbreiten Unwahrheiten über Sie und schädigen Ihren Ruf  ?
 
 
Der "Gute Ruf" ist im Geschäftsleben wie im privaten Bereich entscheidend. Wird der "Gute Ruf" durch das Verbreiten von Unwahrheiten über eine Person geschädigt, werden hiermit zugleich Persönlichkeitsrechte verletzt. Dies gilt gleichermaßen für Äußerungen im Internet wie mündlich gegenüber Dritten.
 
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. van Lengerich verttritt Ihre Interessen bei der Verteidigung gegen solcherlei Unwahrheiten. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Erklärt sich der Gegner nicht freiwillig zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bereit, sind als Mittel im Zivilprozess die Unterlassungsklage und die Einstweilige Verfügung möglich. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden hierfür die Kosten auch regelmäßig von der Versicherung übernommen.
 
Nehmen Sie zur Beratung gerne Kontakt zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jan van Lengerich auf.

 

 

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